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Harmonisierung Zahlungsverkehr und QR-Rechnung - BLK

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Harmonisierung Zahlungsverkehr und QR-Rechnung

Mit der Einführung der QR-Rechnung wird das Ausstellen und Bezahlen von Rechnungen erleichtert. Die neuen Dokumente enthalten alle Zahlungsinformationen in einem QR-Code und lassen sich digital einlesen. 
 

Was ist bei der Umstellung auf die QR-Rechnung zu beachten?

Ab dem 30. Juni 2020 wird die QR-Rechnung eingeführt. Diese soll die bisherigen orangen und roten Einzahlungsscheine nach einer Übergangsphase ersetzen. Während einer Übergangsphase ist die parallele Nutzung der heutigen roten und orangen Einzahlungsscheine möglich. Das Enddatum des ES/ESR-Verfahrens wurde von der Postfinance auf den 30.9.2022 festgelegt. Ab diesem Datum dürfen nur noch QR-Rechnungen verwendet werden.

Elektronische Gutschriften aus QR-Gutschriften benötigen zwingend das XML Format im verwendeten Softwareprogramm oder e-Banking. Der Bezug von Dateien im v11-Format wird in unserem e-Banking nur noch bis am 30.01.2022 möglich sein. Danach steht nur noch das XML-Format (CAMT.054) zur Verfügung.


Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur QR-Rechnung:

Für Rechnungsempfänger

Die Vorteile:

  • Weniger Eingabefehler beim Einlesen, da kein manuelles Erfassen mehr.
  • Einfachere, schnellere Verarbeitung.
  • Weiterhin möglich: Manuelles Erfassen im E-Banking, oder das Bezahlen per Bankzahlauftrag oder am Postschalter.

Für Rechnungssteller

Die Vorteile:

  • Geld wird schneller gutgeschrieben.
  • Einfachere, schnellere Verarbeitung.
  • Umwandlung in eBill wird unterstützt.
  • Debitorenprozess lässt sich Dank mehr Informationen automatisieren.

Das muss Ihre Software können:

Ihre Software muss die Vorgaben zur Erstellung der QR-Rechnung ausführen können. Melden Sie sich dazu bei Ihrem Softwarepartner. Um eine elektronische Abstimmung durchführen zu können, muss ihre Software camt-Meldungen erhalten können.

Das muss Ihre Infrastruktur können:

  • Wenn Sie eine Zahlungssoftware nutzen, müssen Sie mit Ihrer Software ab dem Einführungsdatum alle drei Varianten der QR-Rechnungen begleichen können.
  • Ihre Stammdaten müssen durch die IBAN ergänzt werden.
  • Lesegeräte und Scanningplattformen müssen auf den QR-Code angepasst werden.
  • Das digitale Bezahlen von QR-Rechnungen ist mit E-Banking und Mobile Banking möglich.

Weitere Hinweise und Informationen

  • Das neue PayEye – Swiss QR Code Reader von Crealogix kann zu einem Vorzugspreis von CHF 218.00 (statt CHF 248.00) im Shop von Crealogix bezogen werden. Das Lesegerät ist für QR Rechnungen und Einzahlungsscheine geeignet und unterstützt bei der Erfassung optimal.
  • Unsere Bank Leerau App kann auch ohne Anmeldung als QR Code Reader verwendet werden. 
  • Unser e-Banking und die Mobile Banking App können ab dem 30. Juni 2020 mit der QR-Rechnung umgehen.
  • Kontaktieren Sie Ihren Softwarelieferanten für die Umstellung der Kreditorenbuchhaltung und der Zahlungssoftware.
  • Überprüfen Sie die Kreditorenstammdaten und ergänzen Sie allenfalls die QR-IBAN.
  • Prüfen Sie Lesegeräte und Scanningplattformen um sicherzustellen, dass Hard- und Software QR-Codes lesen und verarbeiten können.

Links

Auf folgenden Webseiten erhalten Sie weitere Angaben zur Einführung der QR-Rechnung:

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur QR-Rechnung 

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