FAQ QR-Rechnung - BLK
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur QR-Rechnung

1. Benötigt man neue Lesegeräte für das Scannen von QR-Rechnungen?
Grundsätzlich ist für das Scannen der neuen QR-Einzahlungsscheinen kein Lesegerät notwendig. Das Einlesen kann mithilfe der Mobile Banking App unserer Bank vorgenommen werden. Falls Sie bisher ein externes Lesegerät verwendet haben, kann es möglich sein, dass dieses nicht mehr für das Einlesen der neuen QR-Einzahlungsscheine verwendet werden kann. Über unseren Partner Crealogix können Sie ein Nachfolgemodell beziehen: www.shop.crealogix.com.
2. Können aktuell noch alte rote und orange Einzahlungsscheine bei der Bank Leerau bestellt werden?
Es können keine orangen und roten Einzahlungsscheine mehr über die Bank bestellt werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
3. Was muss ich bei der Umstellung auf die QR-Rechnung beachten, wenn ich ein Buchhaltungssoftware im Einsatz habe?
- Überprüfung der Debitorenstammdaten (insbesondere der Adressen): Falls möglich sollten Stammdaten strukturiert hinterlegt sein und mit einer Kontonummer im IBAN-Format sowie QR-IBAN ergänzt werden.
- Aktualisierung der Fakturierungslösung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Fakturierungslösung die Erstellung von QR-Rechnungen unterstützt, und planen Sie den Umstellungszeitpunkt.
- Aktualisierung der Software: Stellen Sie sicher, dass Ihre Software die Avisierung mittels camt-Meldungen verarbeiten kann.
- Elektronische Gutschriften: aus QR-Gutschriften benötigen zwingend das XML Format im verwendeten Softwareprogramm oder e-Banking. Der Bezug von Dateien im v11-Format ist nicht mehr möglich.
4. Bis wann muss ich auf die QR-Rechnung umstellen?
Das Enddatum zur Einstellung der bisherigen Einzahlungsscheine wurde durch PostFinance bekanntgegeben. Die Parallelphase von QR-Rechnung und orangen sowie roten Einzahlungsscheinen endet per 30. September 2022 endgültig. Folglich können ab diesem Datum rote und orange Einzahlungsscheine nicht mehr bezahlt werden.
Wir empfehlen Ihnen, mit der Planung zur Umstellung auf die QR-Rechnung baldmöglichst zu beginnen und keine alten Einzahlungsscheine mit Fälligkeitsdatum nach dem 31. August 2022 zu versenden.
5. Wo erhalte ich meine QR-IBAN?
Die QR-IBAN ist im e-Banking der Bank Leerau ersichtlich. Wählen Sie dazu das gewünschte Konto und im Reiter "Kontoinformationen" sehen Sie die IBAN sowie die QR-IBAN. Sollten Sie Fragen haben geben wir Ihnen Ihre QR-IBAN auch gerne persönlich bekannt.
6. Wie und wo können Angaben über den Zahlungszweck angebracht werden? Ist der handschriftliche Zahlungszweck noch vorgesehen?
Der Zahlungszweck heisst neu «Zusätzliche Informationen». Solche Informationen können neu auch beim Verfahren mit Referenz verwendet werden. Der handschriftliche Zahlungszweck wird wegfallen.
7. Was ist der Unterschied zwischen der QR-Referenz und der Creditor Reference (Ref Type SCOR)?
Die QR-Referenz entspricht der heutigen ESR-Referenz und dient dem einfachen Abgleich von Rechnungen mit Zahlungen beim Rechnungssteller. Sie darf nur mit der QR-IBAN genutzt werden
Die Creditor Reference (SCOR) hat die gleiche Funktion wie eine QR-Referenz. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass ihre Berechnung einer anderen Logik folgt und im internationalen Zahlungsverkehr eingesetzt wird, während die QR-Referenz auf die Schweiz und Liechtenstein beschränkt ist. Voraussetzung für den Einsatz der SCOR-Referenz ist die gleichzeitige Verwendung der IBAN.
8. Wie unterscheidet sich die QR-IBAN von der IBAN?
Anstatt der regulären IBAN wird dem Kunden eine QR-IBAN für das Gutschriftskonto von seiner Bank zugeteilt. Diese wird für die Identifikation des Begünstigtenkonto benötigt. Hierbei unterscheidet sich die QR-IBAN von der IBAN lediglich durch eine andere Instituts Identifikation (IID), der QR-IID. Jedes rechtlich selbständige Finanzinstitut, das am Verfahren teilnimmt, erhält mindestens eine QR-IID zugewiesen. Die QR-IID der Bank Leerau ist 30037.
9. Wie gestalte ich auf der QR-Rechnung die QR Referenz?
Bei der Festlegung der QR Referenz gibt es ab sofort keine Einschränkungen mehr betreffend der Ausprägung. Alle 27 Stellen der QR-Referenznummer können frei festgelegt werden.
10. Welche Informationen enthält der Swiss QR Code?
Der Swiss QR Code enthält alle relevanten Angaben zum Zahlungsempfänger und Zahler, Betrag, Währung etc. Eine vollständige Auflistung kann den "Schweizer Implementation Guideline Zahlteil mit Swiss QR Code" entnommen werden.
11. Wie kann man QR-Rechnungen bezahlen?
Genau wie die Rechnungen heute bezahlt werden: Unkompliziert und schnell im e-Banking. Der QR-Code kann auch mit dem Mobilephone eingescannt werden, sämtliche relevanten Zahlungsdaten werden in die Zahlungsmaske übernommen.
Ebenfalls ist es weiterhin möglich, die QR-Rechnungen über den Postweg (mit Easy-Zahlungsaufträgen) oder am Postschalter zu begleichen.
12. Wie hoch sind die Gebühren für Einzahlungen am Postschalter?
Einzahlung bis CHF 50 | CHF 1.20 |
Einzahlung bis CHF 100 | CHF 1.60 |
Einzahlung bis CHF 1'000 | CHF 2.35 |
Einzahlung bis CHF 10'000 | CHF 3.95 |
Je weitere CHF 10'000 oder Bruchteile davon | CHF 1.25 |