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Datenschutz - BLK

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Datenschutz

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Hinweise zum Datenschutz


Die Bank Leerau Genossenschaft (nachfolgend "Bank") untersteht als lizenzierte Bank in einem hoch regulierten Umfeld den gesetzlichen Verpflichtungen zu Vertraulich-keit und Diskretion (Datenschutz und Bankkunden-geheimnis). Diese können in einem Spannungsfeld zu den inländischen und ausländischen regulatorischen Anforderungen nach interner Kontrolle, Risikomanage-ment und gesetzlichen Meldepflichten stehen.  

Die folgenden Hinweise zum Datenschutz können jeder-zeit aktualisiert werden. Es ist daher empfehlenswert, regelmässig die aktuellste Version dieser Seite zu lesen.

Von der Bank gesammelte Informationen
Wenn Sie diese Website nutzen oder andere von der Bank angebotene Dienstleistungen beantragen oder in Anspruch nehmen, erhebt die Bank unter Umständen persönliche Informationen über Sie.  

Anhand von Anträgen, Formularen oder Fragebögen, die Sie ausfüllen, oder von Vereinbarungen, die Sie mit der Bank abschliessen, oder wenn Sie eine Kundenbeziehung zu der Bank begründen oder unterhalten, erhebt diese gegebenenfalls personenbezogene Daten über Sie, einschliesslich Informationen über Ihre Bonität, Ihre finanzielle Situation und über die Geschäfte, die Sie mit der Bank oder Dritten, die uns Dienstleistungen erbringen, abwickeln. Beispiele solcher Informationen sind: Name, Firma, Anrede, Anschrift, Wohnsitzland, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontonummer, Vermögen, Einkommen und finanzielle Verhältnisse. Die Bank nutzt diese Informa-tionen, um Ihre Identität und Eignung für gewisse Produkte und Dienstleistungen zu prüfen, um Ihnen Informationen über Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die ihrer Ansicht nach für Sie von Interesse sind, um Ihr Interesse an den von der Bank angebotenen Produkten und Dienstleistungen aufzu-zeichnen und um Ihrem Wunsch nach Informationen nachzukommen.  

Wenn Sie der Bank diese personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen wollen, ist diese unter Umständen nicht in der Lage, Ihnen bestimmte Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Betroffene Personen (natürliche und juristische)
Soweit zur Erfüllung der unten genannten Zwecke erforderlich, werden hauptsächlich Personendaten von folgenden Personengruppen bearbeitet:
-    Kunden/Interessenten
-    Mitarbeitende/Bewerber
-    Lieferanten/Dienstleister
-    Personen, die mit der Bank in einem anderen Verhältnis stehen (z. B. Aktionäre aufgeführt im Aktienregisters; Verfahrensbeteiligte bei der Abwehr oder Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen).

Zweckbestimmungen der Datenbearbeitung
Personendaten werden primär zum Zweck der Abwicklung von Bank-, Finanz-, Beratungs-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften bearbeitet. Daneben kann die Bear-beitung auch im Zusammenhang mit unterstützenden Funktionen wie insbesondere Personal-, Lieferanten- und Dienstleisterverwaltung erfolgen.

Gesetzliche Vorschriften, beispielsweise im Bereich der Geldwäschereibekämpfung und der Terrorismusfinanzie-rung, können zudem die Bearbeitung von Personendaten verlangen. Die Bank hat überdies ein aktives Risikomana-gement (u. U. auch innerhalb von Konzernstrukturen) zu betreiben, gemäss welchem Markt-, Kredit-, Ausfall-, Abwicklungs-, Liquiditäts- und Reputationsrisiken sowie operationelle und rechtliche Risiken erfasst, begrenzt und überwacht werden müssen.
Im Übrigen werden bei der Bank sämtliche ein- und aus-gehenden, geschäftlichen und privaten Kommunikations-daten (insbesondere E-Mails samt Anhängen) in einem separaten, geschützten, elektronischen Archiv (Standort Schweiz) für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert.

Herkunft der Daten
Zur Erfüllung der oben genannten Zwecke werden die Daten in der Regel direkt bei den betroffenen Personen erhoben. In Ausnahmefällen stammen diese Daten von bankinternen  (z. B. Compliance) oder externen Stellen (z. B. Sanktionslisten der UNO und der EU oder Zentral-stelle für Kreditinformation).

Kategorien vorgesehener Datenempfänger
Die Bank behält sich das Recht vor, zu den vorgenannten Zwecken und soweit erforderlich, Personendaten, soweit rechtlich zulässig oder gefordert, folgenden Empfängern bekannt zu geben:

-    Öffentliche Stellen (z.B. die FINMA);
-    Finanzmarktakteure  (z.B. Depotstellen, Broker, Börsen und Register); oder
-    Dritte (z.B. die Schweizerische Bankiervereinigung)
-    sowie auf freiwilliger Basis gegenüber internen Stellen (z.B. die Marketing- oder Vertriebsabteilung), Konzerngesellschaften und externen Beauftragten (Outsourcing)

Datenübermittlung an Empfänger ausserhalb der Schweiz
Datenübermittlungen an Empfänger ausserhalb der Schweiz erfolgen im Rahmen der Vertragserfüllung sowie in gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmefällen (z.B. Meldungen von bestimmten Börsentransaktionen an internationale Transaktionsregister).

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2017

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